Benimar Mileo 268

Benimar Mileo 268

Hamburg

Typ:
Teilintegriert
Hersteller:
Benimar
Modell:
Mileo 268
Sitzplätze:
4
Schlafplätze:
4
Personen:
4
L/B/H:
8/2.3/2.95 m
Leistung:
118 kW
Getriebe:
Automatik
zGG:
3.500 kg
Jetzt Buchen

Belegung

Beschreibung

Unser Benimar Mileo 268 ist ein sehr komfortables und luxuriöses Reisemobil, welches auch für Wintercamping geeignet ist.

Ausgelegt ist das Fahrzeug für 4 Reisende. Die Schlafbereiche sind die sich im Heck befindenden Einzelbetten, die optional zu einem Doppelbett umgebaut werden können und somit noch mehr Platz bieten sowie das elektrische Hubbett für 2 Personen, welches sich über der Sitzgruppe befindet. Für unsere kleinen Fahrgäste ist auch ISOFIX vorhanden.

Für mehr Privatsphäre sorgen die 2 Trenntüren, die das Schlafzimmer vom Badezimmer sowie das Badezimmer vom Wohnbereich abtrennen.

Mit der Kombination aus der Solaranlage und dem Wechselrichter können Sie mehrere Tage komplett autark stehen und die Natur in vollen Zügen genießen, ohne auf Ihren gewohnten Luxus verzichten zu müssen.

Im Küchenbereich erwartet Sie ein großer 140 Liter Kühlschrank mit separater Kühlschublade für 9 Flaschen. Oberhalb der Kochplatten ist zudem eine Dunstabzugshaube angebracht und die Küche bietet zahlreiche Schubladen und Staufächer zur optimalen Aufbewahrung Ihrer Küchenausstattung.

Miete Fahrzeug (Mindestens 4 Nächte):
Nebensaison (November - März): 139, - €
Zwischensaison (April - Juni & Oktober): 149, - €
Hauptsaison (Juli - September): 165, - €

Highlights:
Automatik Getriebe
Großer Kühlschrank 140 Liter mit separater Schublade für 9 Flaschen
Panoramadach im Fahrerhaus mit Moskitonetz und Verdunklungsvorhang
Große Garage mit 2 Türen
Zugang zur Garage vom Fahrzeuginneren
Trenntüren zwischen Schlafzimmer - Badezimmer - Wohnbereich
Elektrisches Hubbett mit 2 Plätzen in 140x191 cm (max. 230 kg)
Küche mit Dunstabzugshaube und Besteckfach
Wohnbereich mit Sitzgruppe

Technische Ausstattung:
Tempomat
Rückfahrkamera
Manuelle Klimaanlage im Fahrerhaus
Zentralverriegelung mit Fernbedienung
Sicherheitstüren mit 2 Verriegelungsbolzen
Radio und Navigationssystem mit DAB+, Bluetooth, USB, Apple CarPlay und Android Auto
440 Watt Solaranlage
Wechselrichter
Thule Markise 4.05x2.50 m
ABS + EPS
(Fahrer- und Beifahrerairbag)
Elektrische Fensterheber
Rückspiegel elektrisch und beheizt
Drehbarer und höhenverstellbarer Fahrer- und Beifahrersitz
Fenster mit Doppelverglasung

Wohnraum:
230 V- und 12 V-Steckdosen
Esssitzgruppe mit ISOFIX
Längsbetten erweiterbar
Schubladen unter dem Bett
Kleiderstange unter dem Bett
LED Licht an den Betten
USB Anschluss an den Betten
Elektrisches Hubbett für 2 Pers.
Lautsprecher im Wohnbereich
Trenntüren im Innenraum
Zugang zur Garage von innen
Ab- und Frischwasser: 105 Liter
Mülleimer

Küche:
2 Gasflaschen a 11 kg möglich
Edelstahl-Spülbecken
3-Flamm-Kocher mit elektr. Zündung
Großer 140 Liter Kühlschrank
sep. Kühlschublade für 9 Flaschen
Küchenplattenverlängerung
Dunstabzugshaube

Badezimmer:
Separate Dusche
Korb und Handtuchhalter
chemische Kassettentoilette
Bad abtrennbar

Betten:
Schubladen unter dem Bett
Kleiderstange unter dem Bett
Längsbetten erweiterbar
LED Licht an den Betten
USB Anschluss an den Betten
Elektrisches Hubbett für 2 Pers.
Trenntür zum Innenraum

Garage:
Höhe: 113 cm
2 Außentüren a 84x104 cm
Tür zum Wohnbereich
Mobilade Stausystem

Optional (alle Preise, ausgenommen vom Router, verstehen sich pro Buchung):
2. Gasflasche (2x11 kg an Board): 30, - €
Küchenset: 50, - €
Campingset: 50, - €
Tresor: 5, - €
Dyson Akku Staubsauger: 15, - €
TV: 25, - € (für TV Empfang, Netflix etc. ist der Router erforderlich, keine SAT-Anlage vorhanden)
Fahrradträger: 20, - €
Warntafel (in Spanien und Italien bei Fahrradträgern Pflicht): Kostenlos bei Fahrradträgermiete
Router: 4, - € pro Tag (Daten in D flat, in EU bis 100 GB insgesamt)
Keine Vermietung von Bettwäsche
Freikilometer: 250 km pro Tag; Mehrkilometer kosten 0,40 €/km, ab 14 Tagen frei

Sehr gerne bieten wir Ihnen einen zeitnahen Besichtigungstermin des Fahrzeugs an! Schreiben Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Wir freuen uns auf Sie!

T.: +49 40 609400603

Ausstattung

Fahrzeugausstattung
HeckgarageLederlenkradMarkise
MultifunktionslenkradNavigationssystemPartikelfilter
RegensensorServolenkungSolaranlage
Zentralverriegelung
Tuner/Radio/TV
Audio SystemBluetoothFreisprecheinrichtung
iPhone / iPod AnschlussMP3 AnschlussRadio
Radio DABTuner/RadioTV
Klimatisierung
DachlukeGasheizungKlimaanlage Fahrerhaus
Tempomat
Tempomat
Sicherheit
ABSESPFahrer-Airbag
Front-, Seiten- und weitere Airbags
Einparkhilfe
Rückfahrkamera
Sitz- und Schlafgelegenheiten
Elektrisches HubbettFestbettSeitensitzgruppe
Küche
DunstabzugshaubeGefrierfachGeschirrset
HerdKühlschrankSpüle
Bad
DuscheDusche/Bad/WC getrennt (Raumbad)Waschbecken
WC
Sonstige
CampingsetFahrradträgerFahrradträger (für 2 Räder)
Fahrradträger (für 3 Räder)Fahrradträger (für 4 Räder)Warmwasser
WasseranschlussWinterfest
Weitere Ausstattung
Wechselrichter 220 Volt
Betten
Doppelbetten2

Mietbedingungen

1.) Reservierung und Rücktritt
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt bis 50 Tage vor dem 1. Miettag 35%, bis 15 Tage 75%, weniger als 14 Tage 90%, erst zum Tag des vereinbarten Mietbeginns 100%.

2.) Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Mietkonditionen.

3.) Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss, spätestens innerhalb von 5 Tagen danach, ist eine Anzahlung in Höhe von 30% zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Kautionen sind bei der Übernahme des Fahrzeugs zum Mietbeginn zu hinterlegen.

4.) Übernahme und Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin am festgelegten Ort (Deelbögenkamp 1, 22297 Hamburg) des Vermieters zu übernehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht das Fahrzeug zur Miete zwischen 14:00 und 18:00 Uhr zur Abholung bereit und muss bis spätestens 10:00 Uhr wieder zurückgebracht werden. Grundsätzlich behalten wir uns vor, anstatt des gebuchten Modells ein in den wesentlichen Merkmalen vergleichbares Modell gleicher oder höherer Preisklasse bereitzustellen. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z. B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Bei Übergabe des Fahrzeuges wird ein Zustandsbericht erstellt, in dem alle vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, neue Schäden am Fahrzeug dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben. Es muss vollgetankt, innen frisch gereinigt und mit geleerter Toilettenkassette und geleertem Abwassertank zurückgegeben werden. Ist die Reinigung ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungspauschale gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mietkonditionen zu bezahlen. Es bleibt dem Vermieter vorbehalten, einen höheren Aufwand nachzuweisen, zum Beispiel bei besonders erheblicher Verschmutzung.

5.) Kautionen
Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung hinterlegt werden. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beträgt diese 1.700,00 €. Die Hinterlegung der Kaution muss bei der Fahrzeugübernahme beim Vermieter gebührenfrei hinterlegt werden (bar oder mit EC-Karte). Der Kunde hat darauf zu achten, dass er zum Zeitpunkt der Buchung einen ausreichenden Kreditrahmen auf seiner Karte hat. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.

6.) Führungsberechtigte
Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 23 Jahre betragen. Er muss mindestens 3 Jahre im Besitz der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Der Führerschein C1 ist für alle Modelle bis 7,5 t ausreichend; der Führerschein B gilt nur bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs.

7.) Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln, die Betriebsanleitung und die Erklärungsvideos des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte genauestens zu beachten, die Wartungsfristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.

8.) Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind nur innerhalb Europas möglich. Fahrten in außereuropäische und nachfolgende Länder bedürfen der vorherigen und schriftlichen Einwilligung des Vermieters: Albanien, Weißrussland, Bulgarien, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Serbien, Ukraine, Russland, Türkei (nur europäischer Teil). Fahrten in Kriegs-, Krisen- und Katastrophengebiete sind verboten. Der Mieter verpflichtet sich, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Insbesondere hat er sich vor Antritt der Reise über Mautgebühren zu informieren und deren Abrechnung zu sichern. Bei nicht oder nur teilweiser Erbringung von Mautgebühren (Nutzungsgebühren für Straßen) werden alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr an den Mieter weiter berechnet.
9.) Rauchverbot / Mitnahme von Tieren / Festivals o.ä.
Das Rauchen und die Mitnahme von Tieren sind nicht gestattet. Die Mitnahme des Fahrzeugs zu Festivals o.ä. ist ebenfalls ausdrücklich untersagt. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, sowie entgangener Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, gehen zu Lasten des Mieters.

10.) Wartung und Reparatur
Die Kosten der laufenden Unterhaltung des Mietfahrzeuges, z.B. Betriebsstoffe, trägt der Mieter; die für vorgeschriebene Wartungsdienste und notwendige Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150,- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten
trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 11). Im Falle eines Defekts am Basisfahrzeug muss die Servicenummer des Herstellers angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Servicezentrale eingehalten werden. Hält sich der Mieter nicht an diese Anweisungen, trägt er die anfallenden Kosten selbst.

11.) Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand. Bei versicherten Unfallschäden und versichertem Diebstahl haftet der Mieter nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese beträgt je Schadensfall 1.500 €. Bei Fahrten in folgenden Ländern erhöht sich der Selbstbehalt auf 5.000 €: Albanien, Weißrussland, Bulgarien, Estland, Kosovo, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Serbien, Ukraine, Russland, Türkei (nur europäischer Teil). Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Verkehrszeichens 265 - Durchfahrtshöhe - gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO - verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls gehabt. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges (z. B. auch Schäden am Mobiliar) entstanden sind. Haftpflichtschäden im Ausland werden als Vollkaskoschaden abgerechnet, sofern die Schadensregulierung nicht verbindlich gesichert ist. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Untervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke - außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind - zu verwenden.

12.) Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadensersatz, begrenzt auf das 2-fache des vereinbarten Tages Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 4 Tagen ein dem reservierten Fahrzeug gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Firmensitz des Vermieters zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden (z.B. verlorene Urlaubszeit) haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistung und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der § 651 BGB, finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.

13.) Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei sowie den Vermieter zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Versäumt der Mieter die unverzügliche Unterrichtung des Vermieters über einen Schadenfall, so haftet er für die eventuell entstehenden Schadensersatzansprüche durch Mietausfall. Gegnerische Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze sowie Bildmaterial zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten. Die dafür vorgesehene Notfallnummer des Vermieters befindet sich auf dem Mietvertrag.

14.) Ausschlussfrist, Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeugs beim Vermieter schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

15.) Speicherung von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Klärung eventueller falscher Angaben des Mieters, dem Verzug bei der Rückgabe um mehr als 24 Stunden oder der Aufklärung von Verkehrsverstößen oder Ordnungswidrigkeiten.

16.) GPS Ortung der Fahrzeuge
Die Fahrzeuge können mit einem GPS Ortungssystem ausgestattet sein.

17.) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über den Mietvertrag gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters als vereinbart, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel-Scheck-Verfahren.

18.) Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietvereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingend gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

Preise (inkl. 4 Personen)

Periode 1. Tag
(inkl. Endreinigung)
ab 2. Tag  
01.01.25 - 31.03.25 289,00 EUR   139,00 EUR   Mindestaufenthalt 5 Nächte Vorsaison
01.04.25 - 30.06.25 299,00 EUR   149,00 EUR   Mindestaufenthalt 5 Nächte Zwischensaison
01.07.25 - 30.09.25 315,00 EUR   165,00 EUR   Mindestaufenthalt 1 Woche Hochsaison
01.10.25 - 31.10.25 299,00 EUR   149,00 EUR   Mindestaufenthalt 5 Nächte Zwischensaison
01.11.25 - 31.12.25 289,00 EUR   139,00 EUR   Mindestaufenthalt 5 Nächte Vorsaison
Periode ab 2. Tag  
01.01.25 - 31.03.25 Vorsaison
139,00 EUR   Mindestaufenthalt 5 Nächte
01.04.25 - 30.06.25 Zwischensaison
149,00 EUR   Mindestaufenthalt 5 Nächte
01.07.25 - 30.09.25 Hochsaison
165,00 EUR   Mindestaufenthalt 1 Woche
01.10.25 - 31.10.25 Zwischensaison
149,00 EUR   Mindestaufenthalt 5 Nächte
01.11.25 - 31.12.25 Vorsaison
139,00 EUR   Mindestaufenthalt 5 Nächte

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